Allerseelen-Geschenk

„ … hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden,
wäre es überflüssig und sinnlos gewesen, für die Toten zu beten.

… Darum ließ er die Toten entsühnen, damit sie von der Sünde befreit werden.“ (2 Makk12,45)

 

Dieser Abschnitt aus dem Alten Testament ist der älteste Hinweis dafür, dass man für Verstorbene gebetet und Opfer dargebracht hat. Es kam aus der Überzeugung, dass es einen Übergangsort, einen Reinigungsort, gibt, an dem die Verstorbenen auf ihren Eintritt in den Himmel warteten.

Juda und seine Männer hielten „einen Bittgottesdienst ab und beteten, dass die begangene Sünde wieder völlig ausgelöscht werde. Der edle Judas aber ermahnte die Leute, sich von Sünden rein zu halten; sie hätten ja mit eigenen Augen gesehen, welche Folgen das Vergehen der Gefallenen gehabt habe.“ (2 Makk,12,42)

„Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung.“ (2 Makk 12,43)

Am Gedenktag Allerseelen rückt der Vollkommene Ablass wieder in den Mittelpunkt. Er ist ein ganz großes Gnadengeschenk, das nach wie vor nichts an seiner Wichtigkeit und Aktualität verloren hat, gerade an den Tagen, an denen wir uns bei den Gräbern versammeln.

Um ihn richtig zu verstehen, bedarf es einer Erklärung. Sünden haben Folgen: Schuld und Schaden. Die Schuld muss vergeben werden, der Schaden muss gut gemacht werden.

Die Kirche lehrt uns, dass schwere Sünden die Trennung von Gott zur Folge haben. Man nennt diese Trennung „Ewige Strafe“. In einer aufrichtigen Beichte werden diese Sünden vergeben, aber auch die „ewige Strafe“. Man lebt fortan nicht mehr getrennt von Gott. Dennoch können noch „zeitliche Strafen“ zurückbleiben, durch die man der Gerechtigkeit Gottes Genugtuung leisten muss. Diese Wiedergutmachung geschieht entweder hier auf Erden oder im Fegefeuer. Auch die Lehre vom Fegefeuer bleibt unverändert aktuell. Deshalb treffen sich die Gläubigen an den Abenden vor einer Beerdigung und beten den „Seelenrosenkranz“. Am Jahrtag oder an anderen Tagen des Jahres bestellt man heilige Messen für die Verstorbenen. Und wir begehen jedes Jahr den Gedenktag Allerseelen, an dem die Priester angehalten sind, drei heilige Messen für die Verstorbenen zu feiern. All das entspringt der Lehre der katholischen Kirche, dass man für den Schaden aufkommen muss, den Sünden hinterlassen haben – den persönlich erlittenen Schaden, den Schaden bei anderen Menschen und den Schaden bzw. das Leiden, das man Gott zugefügt hat.

Der vollkommene Ablass ist ein Geschenk aus dem Gnadenschatz der Kirche, bei dem unter bestimmten Bedingungen der durch Sünde entstandene Schaden nachgelassen wird. Dieses Geschenk kann man einmal am Tag für sich selbst oder für einen Verstorbenen erbitten und empfangen.

Im Katechismus der Katholischen Kirche steht (KKK 1473): „Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den ‚alten Menschen‘ gänzlich abzulegen und den ‚neuen Menschen anzuziehen‘ (Vgl. Eph 4,24).“

Weiters heißt es: „In der Gemeinschaft der Heiligen besteht unter den Gläubigen – seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft – in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter. In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, dass er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.“ (KKK 1475)

Wie kann man dieses Geschenk des Vollkommenen Ablasses für die Verstorbenen an Allerseelen empfangen?

  • Man muss im Stand der Gnade sein. Durch eine gute Beichte gelangt man in diesen Zustand. Dabei muss man fest entschlossen sein, sich von sündhaftem Verhalten loszusagen. Die Beichte soll innerhalb von 20 Tagen – vor oder nach dem Vollkommenen Ablass – sein.
  • Man muss die heilige Kommunion empfangen.
  • Man muss für die Anliegen des Heiligen Vaters beten. (Die Kirche schlägt vor: Glaubensbekenntnis; Vater unser; Gegrüßet seist Du, Maria; Ehre sei dem Vater)
  • Man muss einen Friedhof besuchen und dort für die Verstorbenen beten. Den Allerseelen-Ablass kann man eine ganze Woche lang jeden Tag empfangen.

Können eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt werden, kann ein Teilablass gewonnen werden.

Beichtgelegenheit am Allerseelentag, 2.11.24:

Sakristei der Pfarrkirche Arzl, ab ca. 9 Uhr (nach der hl. Messe) -> Pfarrprovisor P. Maximilian
Pfarrkirche Wenns, 18:30 Uhr -> Kooperator P. Simon