Das Sakrament der Ehe
DIE TRAUUNG
Sie möchten kirchlich heiraten? Herzlich Gratulation zu diesem Entschluss! Im Sakrament der Ehe sagt Gott Ihnen zu, dass Er Sie auf dem neuen, gemeinsamen Lebensweg begleiten möchte.
Erste Schritte
Bitte kommen Sie in das Pfarrbüro der Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams. Dort werden alle notwendigen Formalitäten, die für das Trauungsprotokoll wichtig sind, erledigt und das Datum der Hochzeit festgelegt. Wenn Sie vorhaben, auswärts zu heiraten, muss man rechtzeitig mit der jeweiligen Pfarre Kontakt aufnehmen.
Der nächste wichtige Schritt ist das Trauungsgespräch mit dem Pfarrer P. Maximilian Maria Schwarzbauer, auch wenn man für die Hochzeit einen anderen Trauungspriester oder Diakon wünscht. Dabei handelt es sich um ein Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und über das katholische Eheverständnis.
Trauungsprotokoll
Im Rahmen dieses Gesprächs wird das sogenannte „Trauungsprotokoll“ erstellt, d.h. es wird festgehalten, ob die Parteien den für eine kirchliche Trauung nötigen Ehewillen haben, und geklärt, ob der Trauung ein Hindernis entgegensteht bzw. ob gegebenenfalls Erlaubnisse und Dispensen nötig sind.
Eine gute Vorbereitung ist wichtig
Ein Ehevorbereitungskurs ist verpflichtend. Denken Sie rechtzeitig daran, diesen vor der Hochzeit zu absolvieren. Dabei bietet die Diözese Abend- und Online-Seminare an. Sie können wählen! Die Termine finden Sie auf der Website der Diözese.
„Als Handlung sakramentalen Heiligens muss die liturgische Feier der Trauung … gültig, würdig und fruchtbar sein“. Deshalb ist es angebracht, dass sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes auf die Trauung vorbereiten. (Katechismus, Nr. 1622)
Ort der Trauung
Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Pascha-Mysterium Christi normalerweise im Verlauf der heiligen Messe statt. Natürlich können Sie aber auch im Rahmen eines feierlichen Wortgottesdienstes heiraten. Beide Feiern finden immer in der Kirche statt.
Laut diözesanen Richtlinien dürfen in unserem Seelsorgeraum in folgenden Kirchen Trauungen stattfinden: Pfarrkirche Arzl, Expositurkirche Wald, Kaplanei Leins, Pfarrkirche Wenns, Filialkirche St. Margarethen.
Trauzeugen
Für die Eheschließung braucht es zwei Zeugen. „Trauzeuge“ kann – unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität oder seiner Religion – jeder Mensch sein, der die kirchliche Trauung als solche wahrnehmen und zumindest unmittelbar bezeugen kann. Als empfohlenes Mindestalter gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Dokumente
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
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- Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam
- Aktuelle Taufscheinergänzung (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde von gemeinsamen bzw. weiteren Kindern
- Meldezettel, falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist
- Sämtliche Unterlagen zu kirchlichen bzw. staatlichen Vorehen (Trauschein, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, …)
Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch eine religions- bzw. konfessionsverschiedene Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten. Die dazu notwendigen Dispensen werden vom Wohnsitzpfarrer gegeben bzw. eingeholt.